Heimspiele: "Gemeinsam in der Cannstatter Kurve"
Auswärts: "Wir organisieren regelmässig Auswärtsfahrten zu fast allen VfB-Spielen"

Vorstandschaft

Vertretungsberechtigter Vorstand

Vorstand:
Lukas Kreutzer - Verwaltung, Mitgliederwesen & Finanzen

Erweiterter Vorstand

Schriftführer:
Verena Mauser - Protokolle
Medienbeauftragter:
Connie Grumser - Online-Medien
Ausfahrten:
Steffen Mauser - Organisation Bus / Getränke
Ausfahrten:
Marco Schwarz - Organisation Bus / Getränke, Fanware
Ausfahrten:
Marc Glinker - Organisation Hotel / Flug / Zug
Vertretung Vorstand Finanzen:
David Dürr - Unterstützung / Vertretung im Bereich Finanzen
Ticketing:
Marco Wiest - Organisation Ticketing
  • Gründungsdatum des Fanclubs war am 26.08.1991, die Eintragung als e.V. erfolgte am 24.04.2004.
  • Zwischenzeitlich sind wir mit über 200 Mitgliedern und aktuell 52 auf den Fanclub registrierten Dauerkarten gewachsen und somit einer der größten Fanclubs des VfB Stuttgart.
  • Wir versuchen, möglichst viele Anhänger zu motivieren, ins Stadion zu gehen und sich als VfB-Fan zu zeigen. Zusammen durch dick und dünn!
  • Irgendein Grüppchen von uns ist sowohl national als auch international immer im Stadion zu finden. Organisiert vom Fanclub, egal ob mit Auto, Bus, Zug oder (von einigen zwar widerwillig) dem Flugzeug. Zusammen unterwegs sein und Spaß haben. Wenn wir nix können, aber das können wir!
  • Jährlich finden ein Grillfest und eine Weihnachtsfeier statt.
  • 2014 fand die 1. Weihnachtsfeier statt, als Star-Gast war der zwischenzeitlich ehemalige VfB-Profi Gotoku Sakai anwesend.
  • Auch an vom VfB angebotenen Aktivitäten werden wir verstärkt versuchen teilzunehmen. Ein erster Schritt dazu ist das Bowlingturnier im Jahr 2015.
  • Sonst gibt es noch zu uns zu sagen, dass der Fanclub ein kunterbunter Haufen jeglichen Alters ist, der immer zusammen Spaß hat. Humor ist ausreichend vorhanden.
  • Vorranging stammen die Mitglieder aus dem Steinlachtal und dem Zollernalbkreis, aber auch im Raum Stuttgart und Umgebung konnten wir einigen herrenlosen Menschen bereits eine Heimat bieten.
  • Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Gewalt, sowie Pyrotechnik im Zusammenhang mit Fußballspielen und konzentrieren uns darauf, unseren VfB überall möglichst lautstark und zahlreich zu unterstützen.

 

 

Vereinslogo:

 

Satzung

Beitritt: Formular als PDF

Einverständiserklärung Minderjährige

Ticketbedingungen

Hiermit bestelle ich verbindlich die Tickets für das angegebene Spiel.

Der VfB Fanclub Steinlachtal e.V. unterliegt den ATGB des VfB Stuttgart 1893 AG. Mir sind die ATGBs des VfB Stuttgart 1893 AG bekannt und ich bin mit deren Geltung einverstanden. Ich verpflichte gegenüber dem VfB Stuttgart 1893 AG sowie dem Fanclub Steinlachtal e.V., bestellte Tickets nur zu übergeben, sofern diese gegenüber dem VfB Stuttgart 1893 AG die verbindliche Geltung der ATGB anerkennen.

Der Rechnungsbetrag der Bestellung ist vor dem Spieltermin fällig und wird vom VfB Fanclub Steinlachtal e.V. per Lastschrift eingezogen. Die Abbuchung erfolgt in der Regel 1-2 Wochen vor dem Spieltermin. Der Besteller verpflichtet sich, dass zum Zeitpunkt der Abbuchung das Konto eine entsprechende Deckung aufweist. Sollte die Lastschrift von der Bank zurückgewiesen werden, ist die komplette Bestellung hinfällig und der Auftraggeber zur Zahlung der entstandenen Gebühren für die Rücklastschrift verpflichtet. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift durch die Bank entfällt der Anspruch auf Eintrittskarten für o.g. Spiel.

Ich bin mir bewusst, dass ich mit Absenden der Bestellung keine weitere Möglichkeit auf Nachbestellung oder Änderung von Kartenwünschen habe. Sollte die gewünschte Kategorie nicht mehr verfügbar sein, bin ich mit der Zuteilung von Eintrittskarten einer anderen Kategorie einverstanden.

Die von mir getätigte Bestellung ist in Gänze (Tickets und ggfs. Bus) verbindlich. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Satzung

§ 1 Name und Gründungsdatum

Der VfB Fanclub Steinlachtal wurde am 26.08.1991 gegründet und am 24.04.2004 als e.V. eingetragen und hat seinen Sitz in Ofterdingen.. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nr. 381580 eingetragen.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist vom 01.07. des aktuellen Jahres bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres.

§ 3 Zweck des Vereins

Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Das aktuelle Clubleben beinhaltet zusätzlich sportliche Aktivitäten im Bereich des Amateurfussballs und Förderung der Geselligkeit im aktiven Clubleben.

§ 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden. Über eine Aufnahme, der durch eine Beitrittserklärung schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich spätestens zum 30.06. eines Jahres zu erfolgen.
e.) Der Ausschluss erfolgt

- bei grobem oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins.

- wegen unehrenhaftem Verhalten inner- und außerhalb des Vereins.

- bei Zahlungsrückständen, die trotz eines genannten Zahlungstermins nicht beglichen wurden.

- wegen unkameradschaftlicher und vereinswidrigem Verhalten. Hierzu gehören u.a. unsachliches Verhalten in Wort, Schrift oder Handlung gegenüber jedem Mitglieder, z.B. Beleidigungen oder haltlose Verdächtigungen oder beharrliche Störung des Vereinsfriedens.

f.) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem Mitglied beantragt werden. Der Vorstand hat innerhalb von 4 Wochen zu einer Entscheidung zu kommen. Das entsprechende Mitglied muss umgehend unterrichtet werden und hat während dieser 4 Wochen die Chance zu einer Stellungnahme oder einem persönlichen Gespräch. Sollte ein solcher Antrag ein Mitglied des Vorstands treffen, ist innerhalb von 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, welche mit einfacher Mehrheit über die Abwahl des jeweiligen Vorstandsmitglieds entscheidet.
g.) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

§ 5 Jahresbeitrag

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird. Der Beitrag wird jährlich zum 01.07. fällig.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a.) dem Vorstand Verwaltung
b.) dem Vorstand Finanzen
c.) dem Schriftführer
d.) bis zu 10 Beisitzern
Der vertretungsberechtigte Vorstand gem. §26 BGB besteht aus dem Vorstand Verwaltung und dem Vorstand Finanzen. Er vertritt den Verein gem. §26 BGB gerichtlich und außergerichtlich und hat Einzelvertretungsbefugnis. Dem erweiterten Vorstand gehören die Beisitzer sowie der Schriftführer an. Sie übernehmen Aufgabengebiete nach Bedarf und unterstützen den vertretungsberechtigten Vorstand. Der Vorstand leitet verantwortlich die Fanclubarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann insbesondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des gesamten Vorstandes anwesend ist oder der Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmt. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt.

§ 7 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl des Vorstands Verwaltung und des Schriftführers findet dabei in geraden Jahren statt, die Wahl des Vorstands Finanzen in den ungeraden Jahren. Die Beisitzer werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der vertretungsberechtigte Vorstand, der Schriftführer und die Beisitzer müssen von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Scheidet ein Beisitzer oder der Schriftführer aus seinem Amt aus, kann der restliche Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen kommissarischen Beisitzer oder Schriftführer ernennen.

§ 8 Mitgliederversammlung

a.) die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren.
b.) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei Abstimmung werden ungültige Stimmen und Enthaltungen nicht gezählt.
c.) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Das Protokoll ist vom vertretungsberechtigten Vorstand (oder einem anderen Verhandlungsleiter), sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen.
d.) Die Mitgliederversammlung wählt auf Dauer von 2 Jahren die Kassenprüfer. Die Kassenprüfer müssen mindestens 2 Mitglieder sein, die nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer haben das Recht, jederzeit Einblick in die Kassenführung zu nehmen. Vor jeder ordentlichen Mitgliederversammlung haben die Kassenprüfer die Kasse einer genauen Prüfung zu unterziehen und der Mitgliederversammlung den Prüfungsbericht vorzulegen. Scheidet ein Kassenprüfer vorzeitig aus, so bestimmt der Vorstand für die Dauer der restlichen Amtszeit einen Ersatzmann, der von der Jahreshauptversammlung zu bestätigen ist.

§ 9 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vereinsvermögen an einen von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Zweck weitergegeben.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

a.) Der VfB Fanclub Steinlachtal e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Mitglieder oder Nichtmitgliedern verursacht werden. Der Verursacher des Schadens ist in vollem Umfang dafür haftbar.
b.) Verkauft eine Person, die über den VfB Fanclub Steinlachtal e.V. eine Karte für ein Spiel des VfB Stuttgart 1893 AG erworben hat, diese Karte auf unberechtigte Weise, kann der VfB Fanclub Steinlachtal e.V. die Person dafür in vollem Umfang haftbar machen. Das gilt insbesondere für Strafen, die der VfB Fanclub Steinlachtal e.V. vom VfB Stuttgart 1893 AG erhält.

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 06.09.2017 geändert und beschlossen.

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